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Weinkeller und Buschenschankgebiete in WienIn Wien existierten im 19.Jahrhundert rund 1300 Gasthöfe, Wein- und Bierschenken. Der Weinverbrauch war zwar auf Grund der Konkurrenz durch Bier auf 57 Liter pro Kopf und Jahr gesunken, doch ist diese Menge immer noch beachtlich. Viele Schenken und Weinkeller hatten ein übles Renommee, die Weinkeller der Klöster hatten hingegen einen guten Ruf. Bei letzteren stimmte die Qualität der ausgeschenkten Weine. Die Heurigen und Weinkeller unterlagen strengen Auflagen seitens des Magistrats. Es durfte in der Zeit von 9h morgens bis 9h abends (im Sommer bis 10h) nur Wein einer Farbe (rot oder weiß) ausgeschenkt werden, zu essen gab es Brot, Käse und Rettich; Separees, Spiele und Beherbergung waren verboten. Außerdem war ein Höchstpreis für den Wein festgelegt. Ab 1808 wurde die Kellerschankordnung etwas gelockert. Erwähnenswert ist der Tirolerkeller am Bürgerspitalplatz, wo 1809 der tiroler Freiheitskämpfer Andreas Hofer gesessen sein soll. Ein weiterer Tirolerkeller war am Fleischmarkt und berühmt wegen des Damenpublikums. Weitere Keller waren
Die Heurigen und Buschenschanken sind von der Gewerbeordnung ausgenommen, der Betrieb ist aber im Wiener Buschenschankgesetz von 1975/76 geregelt. Dort sind die Heurigengebiete definiert, in denen Buschenschanken betrieben werden dürfen. Dies sind
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