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JudeJohann Strauss sen.'s Großvater Johann Michael Strauss war ein getaufter Jude aus Ungarn. Zur NS-Zeit ließ diese (jüdische) Herkunft Johann Strauss' das Reichssippenamt aktiv werden. Doch man konnte doch nicht einfach diesen weltbekannten wiener Musiker ächten. Schließlich entschloss man sich, die Angelegenheit mit einer Urkundenfälschung zu kaschieren. (Nicht)TänzerDer Walzerkönig Johann Strauss jun. schrieb wunderbare Walzer und begeisterte die Tanzsäle. Er selbst aber galt als Nichttänzer. Abend contra MorgenAm Concordiaball am 12.Jänner 1864 wurden Jaques Offenbach's "Abendblätter" gegen Johann Strauss jun.'s "Morgenblätter" gespielt. DonauwalzerDieser Walzer (op. 314) von Johann Strauss Sohn wird auch Donauwalzer genannt und gilt als heimliche Hymne Österreichs. Die Uraufführung fand statt am 15.Februar 1867 im Dianabad bei einer Faschingsliedertafel des wiener Männergesangsvereins mit Klavierbegleitung. Der ursprüngliche Text "Wiener seid's froh! oho! wieso?" von J.Weyl soltle aufmuntern, da Österreich 1866 die Schlacht bei Königgrätz verlor und Gebiete an Deutschland abtreten mußte. Erst 1890 wurde der Text durch den Text "Donau, so blau, so blau" von F.v.Gemerth ersetzt. Der Titel wurde geändert auf "An der schönen blauen Donau" und erlangte Weltruhm durch Auftritte der Strauss-Kapelle bei der Pariser Weltausstellung. Ausverkauft1867 hatte Johann Strauss jun. dermaßen großen Erfolg, daß sein Verleger Carl Anton Spina mit den Notenlieferungen gar nicht nachkommen konnte. ZensurDie k.k. Polizeidirektion beanstandete einige moralisch anstößige Stellen in der Operette "Die Fledermaus". Nach Korrektur konnte die Premiere am 4.April 1874 erfolgen. WaltzNicht alle Werke Strauss' haben deutsche Titel. Am 29.Juni 1872 wurde der "Jubilee Waltz" von Johann Strauss jun. zum 100.Geburtstag der USA im Kolosseum in Boston aufgeführt. Lex Johann StraussAuf Initiative von Adele Strauss, der letzten Ehefrau von Johann Strauss jun., wurde die Schutzfrist für Werke von damals 30 Jahre auf 32 Jahre angehoben. Sie hatte 50 Jahre gefordert. 1931 schließlich galt für Werke von Johann Strauss die freie Werknutzung. GesetzesverstoßJohann Strauss sen. hatte am heiligen Abend und am Silvesterabend 1833 beim Sperl "Macao" gespielt. Dann gestand er noch ein, am 18.September 1834 Feuerwerkskörper im Gasthausgarten "zum Sträußl" gezündet zu haben. Eine Geldstrafe von 900 Gulden wurde ihm wegen "schwerer Polizeyübertretung" aufgebrummt. Johann Strauss jun. wiederum wurde 1848 bei der Stadthauptmannschaft angezeigt wegen Spielens der Marseillaise.
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