Jude
Johann Strauss sen.'s Großvater Johann Michael Strauss war ein
getaufter Jude aus Ungarn. Zur NS-Zeit ließ diese (jüdische) Herkunft Johann
Strauss' das Reichssippenamt aktiv werden. Doch man konnte doch nicht einfach
diesen weltbekannten wiener Musiker ächten. Schließlich entschloss man sich,
die Angelegenheit mit einer Urkundenfälschung zu kaschieren.
(Nicht)Tänzer
Der Walzerkönig Johann Strauss jun. schrieb wunderbare Walzer
und begeisterte die Tanzsäle. Er selbst aber galt als Nichttänzer.
Abend contra Morgen
Am Concordiaball am 12.Jänner 1864 wurden Jaques
Offenbach's "Abendblätter" gegen Johann Strauss jun.'s "Morgenblätter"
gespielt.
Donauwalzer
Dieser Walzer (op. 314) von Johann Strauss Sohn wird auch
Donauwalzer genannt und gilt als heimliche Hymne Österreichs. Die Uraufführung
fand statt am 15.Februar 1867 im Dianabad bei einer Faschingsliedertafel des
wiener Männergesangsvereins mit Klavierbegleitung. Der ursprüngliche Text
"Wiener seid's froh! oho! wieso?" von J.Weyl soltle aufmuntern, da
Österreich 1866 die Schlacht bei Königgrätz verlor und Gebiete an Deutschland
abtreten mußte. Erst 1890 wurde der Text durch den Text "Donau, so blau,
so blau" von F.v.Gemerth ersetzt. Der Titel wurde geändert auf "An
der schönen blauen Donau" und erlangte Weltruhm durch Auftritte der
Strauss-Kapelle bei der Pariser Weltausstellung.
Ausverkauft
1867 hatte Johann Strauss jun. dermaßen großen Erfolg, daß sein Verleger Carl Anton Spina mit den Notenlieferungen
gar nicht nachkommen konnte.
Zensur
Die k.k. Polizeidirektion beanstandete einige moralisch anstößige
Stellen in der Operette "Die Fledermaus". Nach Korrektur konnte die
Premiere am 4.April 1874 erfolgen.
Waltz
Nicht alle Werke Strauss' haben deutsche Titel. Am 29.Juni 1872 wurde
der "Jubilee Waltz" von Johann Strauss jun. zum 100.Geburtstag der USA
im Kolosseum in Boston aufgeführt.
Lex Johann Strauss
Auf Initiative von Adele Strauss, der letzten Ehefrau von
Johann Strauss jun., wurde die Schutzfrist für Werke von damals 30 Jahre auf 32
Jahre angehoben. Sie hatte 50 Jahre gefordert. 1931 schließlich galt für Werke
von Johann Strauss die freie Werknutzung.
Gesetzesverstoß
Johann Strauss sen. hatte am heiligen Abend und am
Silvesterabend 1833 beim Sperl "Macao" gespielt. Dann gestand er noch
ein, am 18.September 1834 Feuerwerkskörper im Gasthausgarten "zum
Sträußl" gezündet zu haben. Eine Geldstrafe von 900 Gulden wurde ihm
wegen "schwerer Polizeyübertretung" aufgebrummt. Johann Strauss jun.
wiederum wurde 1848 bei der Stadthauptmannschaft angezeigt wegen Spielens der
Marseillaise.

100-Schilling-Schein aus den 60-er Jahren mit dem Portrait von Johann Strauss
Sohn
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