Praktische Tipps für Wien-Reisende
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Rückerstattung
Ohne Steuer einkaufen? Zu schön um wahr zu sein, aber hier ist der
praktischste aller Steuertipps für Wien-Touristen:
Für Besucher aus Nicht-EU-Staaten haben die Möglichkeit, in Österreich bezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern.
Die Berechnung der Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Es
gibt die Steuersätze 20% bzw. 10%. Jede Rechnung enthält also eine
Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) von 16,67% oder 9,09% des
(Brutto-)Rechnungsbetrags. (Stand 2004) Lesen Sie hier, wie diese refundiert
werden kann.
Steuer Rückzahlung - wie es geht
Im Geschäft
Wenn Sie in einem Geschäft einkaufen, wo das Zeichen "TAX FREE SHOPPING"
angebracht ist, zeigen Sie die Tax-free-Karte oder fragen nach einem
Tax-free-Scheck. In vielen Geschäften sind kann man nicht nur diese Schecks,
sondern auch Broschüren mit Informationen erhalten. Die Rechnung muß dem
Tax-free-Scheck angeheftet werden. Dies gilt übrigens erst ab einem Einkauf
von 75,01 Euro.
Beim Zoll
Beim Verlassen der EU müssen Sie die Ware, den Scheck zusammen mit den
Reisedokumenten vorzeigen. Der Tax-free-Scheck wird dann abgestempelt und dies
ist Grundlage für eine Auszahlung. Die Waren müssen übrigens binnen 3 Monaten
zuzüglich Kaufmonat ausgeführt werden.
Umsatzsteuer Rückerstattung (USt-Refundierung)
Nach Abzug einer Manipulationsgebühr werden 15% (anstatt 16,67%) des
Einkaufspreises rückerstattet. Es gibt einige Büros für die Auszahlung in
Wien (am Flughafen; Steffl in der Kärntner
Strasse 19; C&A in der Mariahilfer Strasse 96-98; OeAMTC am Schubertring 1-3;
es gibt noch mehr Refund-Schalter)
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